Mehr Zeit für Menschen:
Die Telematikinfrastruktur (TI)
macht’s möglich
Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) verpflichtet ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) bis zum 01.07.2025.
Das Ziel: Eine effizientere und sicherere Vernetzung mit der elektronischen Patientenakte (ePA).
Zunächst ermöglicht die ePA den sektorenübergreifenden Austausch von Medikationsdaten.
Pflegekräfte erhalten dadurch direkten Zugriff auf aktuelle Medikationslisten (eML) oder den kuratierten Medikationsplan (eMP) gemäß § 31a SGB V. Zudem können Kommentare zu Medikamenten hinterlegt und mit Ärzten oder Apothekern geteilt werden.
Ein weiterer Schritt folgt ab dem 01.07.2026: Ärztliche elektronische Verordnungen für die häusliche Krankenpflege (eVO HKP) werden digital ausgestellt und können direkt von der ambulanten Pflege abgerufen werden.
Jeden Monat werden über 1.300 Pflegeeinrichtungen an die TI angebunden.
Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie bei einer reibungslosen und effizienten Umsetzung.
