Information der CGM CompuGroup Medical vom 28.02.2023:

INFORMATIONEN
ZUM CLICKDOC E-REZEPT

"Sehr geehrte Anwenderinnen und Anwender,

mit unserem CLICKDOC E-Rezept können Sie als Ärztin oder Arzt den Zugriff auf elektronische Rezepte (E-Rezepte) sicher, einfach und kostenfrei direkt aus Ihrer CGM-Praxissoftware übermitteln. Die Resonanz auf Arzt-, Apotheken- und Patientenseite ist seit der Einführung sehr positiv.


Selbstverständlich haben wir die Anwendung im Einklang mit den derzeitigen gesetzlichen Regelungen entwickelt. Das bedeutet: Ihre Patientinnen und Patienten erhalten den Link zum E-Rezept-QR-Code Ende-zu-Ende-verschlüsselt per SMS oder E-Mail. Der Aufruf ist nur durch die Patientin oder den Patienten mittels einer 2-Faktor-Authentifizierung möglich. Die Übermittlung des E-Rezepts an die Apotheke erfolgt ausschließlich über den Fachdienst der gematik innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI). Zum Einlösen benötigt die Apotheke eine TI-Anbindung, ein Authentifizierungsverfahren für Abfragen in der TI sowie eine geeignete Software zur Darstellung der Informationen. Der QR-Code allein erlaubt Dritten keinen Zugriff auf Rezeptdaten.


Nach einer grundsätzlich positiven Bewertung für die CLICKDOC-Lösung hat uns das Bundesministerium für Gesundheit nun mitgeteilt, dass es hinsichtlich der Übermittlung des QR-Codes (E-Rezept-Token) einer Nachbesserung der Gesetzgebung bedarf, um Rechtssicherheit herzustellen. Die bestehende Regulierung scheint widersprüchlich zu sein. Wir begrüßen diese Bemühung um Klarstellung und haben uns dazu entschlossen,
CLICKDOC E-Rezept vorübergehend zu pausieren, bis der Sachverhalt geklärt ist. Damit wollen wir auch Ihnen in jedem Augenblick Rechtssicherheit geben."


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die CGM CompuGroup Medical unter der Rufnummer 0261 / 8000 - 2345


Das vollständige Schreiben finden Sie, wenn Sie auf diesen Link klicken.